Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4107
BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53 (https://dejure.org/1953,4107)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1953 - 3 StR 437/53 (https://dejure.org/1953,4107)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 (https://dejure.org/1953,4107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.03.1952 - 2 StR 685/51

    Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Urteils - "Zeitpunkt der Verurteilung"

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Dabei ist für die Beurteilung durch das Revisionsgericht entscheidend die Lage zur Zeit der Verkündung des letzten tatrichterlichen Urteils, hier des angefochtenen Urteils vom 16. Januar 1953 (BGHSt 2, 230).

    Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389).

    Dabei würde das Landgericht - nach seinem Ermessen - Gelegenheit haben, aus Billigkeitsgründen zugunsten der Angeklagten die Härte, die für sie die nunmehrige Unmöglichkeit der dem § 79 entsprechenden Gesamtstrafenbildung bedeutete, durch entsprechend niedrigere Festsetzung der nach § 74 zu bildenden Gesamtstrafe auszugleichen (so auch BGHSt 2, 230 [233]).

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Der Senat tritt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 64, 413) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52] und 2, 230) bei, mit der hinsichtlich der Frage des zwingenden Charakters des § 79 StGB auch die sonst abweichende Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]) übereinstimmt.
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 277/51
    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Damit hat das Landgericht, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 1, 278 bereits entschieden hat, den Rechtsbegriff des Ursachenzusammenhanges verkannt.
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389).
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389).
  • BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52

    Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund -

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Der Senat tritt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 64, 413) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52] und 2, 230) bei, mit der hinsichtlich der Frage des zwingenden Charakters des § 79 StGB auch die sonst abweichende Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]) übereinstimmt.
  • RG, 26.06.1914 - II 455/14

    Darf die nach § 79 StGB. zu bildende Gesamtstrafe den Betrag der neuen

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Diese darf nach § 74 die erste Gesamtstrafe von sieben Monaten erhöht um die in die neue Gesamtstrafenbildung einbezogenen später festgesetzten Einzelstrafen der Fälle 1, 2, 5 und 6 evtl. auch Fall 7, nicht erreichen oder gar übersteigen (RGSt 48, 277).
  • RG, 24.10.1930 - I 1035/30

    Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Der Senat tritt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 64, 413) und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52] und 2, 230) bei, mit der hinsichtlich der Frage des zwingenden Charakters des § 79 StGB auch die sonst abweichende Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 2, 388 [BGH 17.04.1952 - 5 StR 345/52]) übereinstimmt.
  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 521/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Der Gedanke, die neu gebildete Gesamtstrafe mit der Zuchthausstrafe des Falls Ra. zu einer übergeordneten Gesamtstrafe zu vereinigen, findet im Strafgesetz keine Stütze (vgl BGH 4 StR 521/51 vom 4. Oktober 1951 im Anschluss an RGSt 4, 54 und RGRspr 6, 292).
  • RG, 03.02.1899 - 5140/98

    1. Welches von mehreren in derselben Strafsache ergehenden Urteilen ist nach § 79

    Auszug aus BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
    Diese Ermächtigung endet mit der völligen Verbüssung oder sonstigen Erledigung solcher Strafen (vgl BGHSt 2, 230, im Anschluss an RGSt 32, 7; 74, 391; ferner BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953; abweichend 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 - NJW 1953, 389).
  • RG, 15.10.1920 - II 1140/20

    Wann kann die während der Vorbereitung geleistete Beihilfe trotz Ausführung der

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch

    Allerdings hat der frühere, heute nicht mehr bestehende 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 - die Erfolgsuntauglichkeit der Täterhandlung als einen "äußeren unabwendbaren Umstand" angesehen, der die Vollendung der Tat unmöglich mache und daher die Abwendung des "Erfolges" im Sinne des § 46 Nr. 2 StGB durch eigenes Handeln des Täters ausschließe.
  • BGH, 21.11.1961 - 5 StR 466/61

    Rechtsmittel

    Auch beim unbeendeten Versuch nützt es dem Gehilfen nichts, wenn er nur zu erkennen gibt, daß er mit der Tat nicht mehr einverstanden ist; er muß die Fortwirkung seines Tatbeitrages wirksam beseitigen, wenn er straffrei ausgehen will (BGH 5 StR 418/55 vom 18. Oktober 1955 = NJW 1956, 30; 5 StR 479/60 vom 13. Dezember 1960; 3 StR 437/53 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69

    Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden

    Abgesehen davon, daß der Rücktrittsentschluß freiwillig sein muß, was nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall war, ist der Teilnehmer nur straffrenwenn er seinen Tatbeitrag völlig beseitigt, was hier uni möglich war, oder wenn er die Vollendung der Tat verhindert (RGSt 47, 358, 362; 62, 405, 406,bestätigt durch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 -).
  • BGH, 16.05.1961 - 5 StR 54/61

    Rechtsmittel

    Damit entfällt ohne weiteres auch die Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft (so BGH 3 StR 437/53 vom 8. Oktober 1953).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 407/55

    Rechtsmittel

    Dies entspricht der überwiegenden Ansicht des Bundesgerichtshofs, die auch der erkennende Senat vertritt (BGHSt 3, 277, 280 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52];2 StR 325/52 vom 12. Dezember 1952 = LM Nr. 6 zu § 79;1 StR 741/52 vom 21. April 1953;3 StR 437/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 529/53 vom 22. Dezember 1953; 3 StR 437/53 vom 8. Oktober 1953;1 StR 529/53 vom 22. Dezember 1953 1 StR 529/53 vom 22. Dezember 1953;1 StR 199/55 vom 10. Juni 1955 1 StR 199/55 vom 10. Juni 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht